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Ein bedeutender Kunststoffstrom in Deutschland sind die kunststoffhaltigen Verpackungen. Während der Kunststoffanteil am Verpackungsaufkommen in Deutschland von 2017 bis 2018 nur um 1,6 % stieg, betrug das Wachstum zwischen 2010 und 2018 etwa 20,3 %  <ref name="Schüler" /> <sup>(S. 43)</sup> . Der Stoffstrom an Kunststoffen in Verpackungen ist also stetig steigend.  
Ein bedeutender Kunststoffstrom in Deutschland sind die kunststoffhaltigen Verpackungen. Während der Kunststoffanteil am Verpackungsaufkommen in Deutschland von 2017 bis 2018 nur um 1,6 % stieg, betrug das Wachstum zwischen 2010 und 2018 etwa 20,3 %  <ref name="Schüler" /> <sup>(S. 43)</sup> . Der Stoffstrom an Kunststoffen in Verpackungen ist also stetig steigend.  


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Kunststoffe unterliegen auch dem Stoffrecht. So können ihnen durch die REACH-Verordnung Beschränkungen auferlegt werden. Dies bedeutet dann für einen Stoff, dass er nicht mehr in Erzeugnissen oder Gemischen zugelassen wird. Diese Beschränkungen sind in Anhang XVII der Verordnung dargestellt. Die Verordnung unterscheidet zwischen zwei Bewertungsverfahren. Bei der Dossierbewertung wird der Inhalt des vorgelegten Registrierungsdossiers bewertet. Die Stoffbewertung berücksichtigt dagegen alle bekannten Informationen zu einem Stoff. <ref name= "ER2006" />
Die CLP-Verordnung (Classification, Labeling, Packaging) ermöglicht die systematische und europaweite Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Ihr Zweck ist die Bestimmung der zu einer Einstufung als „gefährlich“ führenden Eigenschaften von Stoffen und Gemischen. Dabei gibt es zwei Arten von Einstufungen. Die Selbsteinstufung ist die selbstständige Einstufung durch den Hersteller oder Importeur. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei der Legaleinstellung (auch: harmonierte Einstufung) um eine amtlich vorgeschriebene und damit bindend anzuwendende Einstufung. <ref name= "ER2008" />





Aktuelle Version vom 29. Mai 2024, 20:17 Uhr

Ein bedeutender Kunststoffstrom in Deutschland sind die kunststoffhaltigen Verpackungen. Während der Kunststoffanteil am Verpackungsaufkommen in Deutschland von 2017 bis 2018 nur um 1,6 % stieg, betrug das Wachstum zwischen 2010 und 2018 etwa 20,3 % [1] (S. 43) . Der Stoffstrom an Kunststoffen in Verpackungen ist also stetig steigend.

Die Europäische Verpackungsrichtline 94/62/EG verpflichtete die Mitgliedsstaaten zur Erfassung und Verwertung von Verpackungen [2]. Die Umsetzung dieser Richtline gipfelt in Deutschland seit 2019 im Verpackungsgesetz (VerpackG), dessen Ziel die vorrangige Vermeidung von Verpackungsabfällen und die Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling ist [§1 Abs. (1) VerpackG, vom 09.06.2021]. Mittel für die Erreichung dieses Zieles ist die Verpflichtung der Erzeuger zur Rücknahme von abfallbürtigen Stoffen [§15 Abs. (1) VerpackG, vom 09.06.2021]. Diese Verpflichtung entfällt jedoch, wenn ein Rücknahme-, Sortier- und Verwertungssystem geschaffen wird, dessen Kosten die Wirtschaft selbst trägt [§8 Abs. (1) VerpackG, vom 09.06.2021]. [3]

Diese Systeme werden duale Systeme genannt. Sie stellen neben der kommunalen Abfallentsorgung noch ein weiteres Gleis der Abfallentsorgung dar. Das Prinzip der Dualen Systeme kann am Beispiel des größten Dualen Systems, des „Grünen Punktes, Duales System Deutschland (DSD)“, gezeigt werden. Verpackungen des Grünen Punktes werden lizensiert, bevor sie in den Handel gegeben werden dürfen. Hersteller und Abfüller zahlen also Lizenzierungsgebühren an das DSD. Das DSD ist damit nun für die Sammlung und Sortierung dieser Verpackungen verantwortlich. Der „Grüne Punkt“ ist also ein Kennzeichen für verwertbare Verpackungen. [4]

Zur Gewährleistung der umweltpolitischen Ziele schreibt das VerpackG Wiederverwendungs- und Recyclingquoten vor (vgl. Tabelle 2). Für Kunststoffverpackungen werden vergleichsweise hohe Verwertungsquoten gefordert. Die zunehmende Quote für das werkstoffliche Recycling lässt sich auf die Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zurückführen, die stoffliches Recycling über energetische Verwertung stellt.

Tabelle 2: Verwertungsquoten für Verpackungen in M.-% [§16 Abs. (2) VerpackG, vom 09.06.2021] [3]
Deutsches Verpackungsgesetz
Ab 2019 Ab 2022
Kunststoffe 90 und davon 60 in werkstofflicher Verwertung 0 und davon 70 in werkstofflicher Verwertung
Holz / /
Aluminium 80 90
Glas 80 90
Papier, Pappe, Karton 85 90
Getränkeverpackungen 75 80
Sonstige Verpackungen 55 70


Literaturverzeichnis

  1. Schüler, Kurt Diplom-Volkswirt (2020): Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2018. Abschlussbericht. Hg. v. Umweltbundesamt (166/2020). Online verfügbar unter https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/texte_166-2020_aufkommen_und_verwertung_von_verpackungsabfaellen_in_deutschland_im_jahr_2018.pdf, zuletzt geprüft am 17.06.2021.
  2. Europäisches Parlament und Europäischer Rat (1994): Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle. RL 94/62/EG, vom 20.12.1994. Fundstelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Online verfügbar unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:31994L0062&from=DE, zuletzt geprüft am 17.06.2021.
  3. 3,0 3,1 Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (05.07.2017): Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen. VerpackG, vom 09.06.2021. Fundstelle: www.gesetze-im-internet.de. Online verfügbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/VerpackG.pdf, zuletzt geprüft am 17.06.2021.
  4. Kranert, Martin (Hg.) (2017): Einführung in die Kreislaufwirtschaft. Planung - Recht - Verfahren. Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH. 5. Auflage. Wiesbaden: Springer Vieweg. Online verfügbar unter http://extras.springer.com/2018/978-3-8348-1837-9.

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