Elektro- und Elektronikschrott: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 6. August 2025, 14:03 Uhr
Zum Stoffstrom Elektro- und Elektronikschrott (im Folgenden als Elektroschrott bezeichnet) zählen, mit wenigen Ausnahmen, ausgediente Geräte, für deren Benutzung Elektrizität benötigt wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Elektrizität aus einer Steckdose, einer Batterie oder aus anderen Quellen bezogen wurde. Auch Geräte, in denen sich fest verbaute elektrische oder elektronische Teile befinden, gehören als Ganzes zum Elektroschrott. Lassen sich Elektroteile leicht von Produkten abmontieren, so zählen nur jene Teile als Elektroschrott. Auch sogenannte „passive Geräte“ gelten als Elektroschrott. Hierzu zählen beispielsweise Stecker, Kabel oder Antennen. Aufgrund der vielen verschiedenen Anwendungen enthält der Stoffstrom viele Verbunde aus verschiedenen Materialien wie beispielsweise Kunststoffe, Metalle und Glas.[1]
Das erschwert die Aufbereitung von Elektroschrotten, macht sie aber gleichzeitig unverzichtbar, um die Wertstoffe im Kreislauf führen zu können. In Tabelle 1 sind einige Beispiele für Elektroschrott aufgeführt sowie einige Beispiele, die keinen Elektroschrott darstellen.
Elektroschrott | Kein Elektroschrott |
---|---|
Pedelecs | Nicht schadstoffhaltige Lampen |
Schuhe mit beleuchteter Sohle | Mechanisches Spielzeug |
Badezimmerschränke mit fest eingebauter Beleuchtung | Batterien |
Photovoltaikmodule | Autoradios |
Stecker und Steckerleisten | Warmwassergeräte |
Antennen | Klimageräte |
Druckerpatronen mit elektrischen Bauteilen | Druckerpatronen ohne elektrische Bauteile |
In Deutschland erfolgt eine getrennte Sammlung von Elektroschrott. Im Jahr 2019 betrug der Anteil von Elektroschrott 4 % an den getrennt gesammelten Siedlungsabfallfraktionen (vergleiche Abbildung 1) [3]. Dies entspricht einer Menge von etwa 2 Mio. Mg/a. Weltweit waren es 53,6 Mio. Mg/a. Seit 2014 stieg die Menge des Elektroschrotts um 21 % an. [4]
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Abbildung 1: Siedlungsabfallaufkommen in Deutschland 2019 [3]
Anfall: Mengen, Orte, Arten
Elektrische und elektronische Altgeräte (im Fachjargon bezeichnet als „WEEE“ für waste of electrical and electronic equipment) stellen einen wertvollen Abfallstrom dar, der neben Ba-sismetallen auch strategische Metalle und Metalle der Seltenen Erden enthält. Als Basismetal-le werden dabei alle Metalle bezeichnet, die zu den Nichteisen- und Buntmetallen zählen (ho-he Produktionsmengen), z. B. [5] Eisen, Kupfer, Aluminium und die Edelmetalle Gold, Silber und Palladium. Insbesondere Kupfer kommt häufig als Leiter in Kabeln vor. Unter den strategischen Metallen in WEEE werden beispielsweise Indium, Tantal und Niob zusam-mengefasst. Neben dem häufig in Magneten vorkommenden Neodym, sind als weitere Me-talle der Seltenerdenelemente auch Yttrium und Lanthan in WEEE enthalten. [6]
Gesetzliche VorgabenUm eine Nutzung des Ressourcenpotentials von WEEE weltweit sicherstellen zu können, müssen gesetzliche Strukturen zu Sammlung und Recycling von Elektronikabfall eingerichtet werden. Aktuell gibt es keine weltweit einheitlich geltenden Regelungen für WEEE. [7] Weltweite und europäische VorgabenIm Oktober 2019 wiesen weltweit 78 Länder entweder eine Leitlinie, ein Gesetz oder eine Verordnung zur Regelung von WEEE auf. Damit wurden ca. 71% der Weltpopulation abge-deckt. Diese Regelungen sind jedoch z. T. nicht rechtsverbindlich oder die rechtlich festgeleg-ten Ziele werden nicht eingehalten. [7]
Deutsche VorgabenWie jede Richtlinie der EU, muss auch die WEEE-RL in deutsches Recht umgesetzt werden. Dies erfolgte durch das „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umwelt-verträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG)“, dass seit dem 01.01.2022, als ElektroG3, bereits in seiner dritten Form in Kraft getreten ist. [10]
Sammlung von ElektroschrottDas Elektro- und Elektronikgerätegesetz in seiner dritten aktualisierten Fassung (ElektroG3) verpflichtet die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten oder deren Bevollmächtigte (§8) [12] zur Errichtung einer gemeinsamen Sammelstelle (§5) [12]. Sie müssen den Behörden außerdem ein Rücknahmekonzept für ihre Geräte vorstellen, was die Installation von Rücknahmemöglichkeiten entsprechend den Anforderungen im ElektroG3 erklärt. Falls die Rücknahme nicht direkt vom Hersteller, sondern durch Dritte durchgeführt wird, ist deren Name und Adresse ebenfalls den Behörden zu melden (§7a) [12]. WEEE aus privaten Haushalten dürfen ausschließlich von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE), Vertreibern und Herstellern (oder deren Bevollmächtigten) sowie Betreibern von Erstbehandlungsanlagen gesammelt werden (§12) [12]. Die Sammlungsstruktur für WEEE aus privaten Haushalten ist in Abbildung 1 dargestellt.![]()
Die Kosten für die Abholung, Entsorgung und Aufstellung der Behälter durch die örE tragen die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten (oder deren beauftragte Dritte). Die Sammelbehälter der örE sind vom Hersteller (oder deren beauftragte Dritte) unverzüglich nach Bereitstellung (in Ausnahmen nach einer Nachfrist) abzuholen. Neben der Sammlung über die örE können die Hersteller und ihre Bevollmächtigten auch freiwillige individuelle oder kollektive Rücknahmesysteme einrichten. Diese Systeme müssen für den Verbraucher kostenlos und vom Hersteller oder deren Bevollmächtigten betrieben werden (§16) [12] . Die Vertreiber sind ebenfalls zur Rücknahme von WEEE aus privaten Haushalten verpflichtet. Ab einer Verkaufsfläche von 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte oder ab 800 m² Verkaufsfläche für Lebensmittel gilt:
Letztlich können Altgeräte aus privaten Haushalten auch auf freiwilliger Basis von zertifizierten Erstbehandlungsanlagen angenommen werden. Trifft der Betreiber einer solchen Anlage die Entscheidung für eine Rücknahme von WEEE, so sind für den Verbraucher kostenlos nutzbare Rücknahmeeinrichtungen einzurichten. Der Betreiber darf ausschließlich bei unmittelbarer Abholung beim privaten Haushalt ein Entgelt erheben (§17) [12]. Die Verantwortlichen der jeweiligen genannten Abgabestellen haben im Anschluss an die Sammlung nach § 20 Abs. 2-4 ElektroG3 und §22 Abs. 1 ElektroG3 auch die Vorbereitung zur Wiederverwendung, Behandlung und Verwertung der Altgeräte sicherzustellen (§13 - 17b) [12]. Verbraucher sind nach ElektroG3 verpflichtet WEEE einer getrennten Sammlung zuzuführen. Dabei ist auf die Vermeidung von Brandrisiken zu achten und die spätere Vorbereitung zur Wiederverwendung, Demontage und dem Recycling zu berücksichtigen. Altbatterien und -akkumulatoren sind dabei vor der Abgabe bei der Sammelstelle aus dem Gerät zu entnehmen. (§10-13) [12]. Für Altgeräte von anderen Nutzern als privaten Haushalten müssen die Hersteller der Elektrogeräte ebenfalls eine Möglichkeit der kostenlosen Rückgabe schaffen. Es besteht jedoch keine Überlassungspflicht der Geräte für die Endverbraucher (§19) [12].
Aufbereitung von Elektronikaltgeräten![]()
Proben im MassLabLiteraturverzeichnis
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