Abfallschlüsselnummern: Unterschied zwischen den Versionen

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== Aufbau ==
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Die Abfallschlüsselnummer ist 6 – stellig. Die ersten beiden Ziffern (01 XX XX) geben die Herkunft des Abfalls an. Sie geben außerdem das Kapitel in der AVV an. In diesem Fall sind das Abfälle, die beim Aufsuchen, Ausbeuten und Gewinnen sowie bei der physikalischen und chemischen Behandlung von Bodenschätzen entstehen. Die dritten und vierten Ziffern (XX 01 XX) geben an, was der branchentypische Entstehungsort des Abfalls ist. Hier bezeichnen die Ziffern Abfälle aus dem Abbau von Bodenschätzen. Die letzten beiden Ziffern (XX XX 01) sind dann die genaue Auflistung der entstehenden Abfälle. Es liegen bei dem Beispiel 01 01 01 Abfälle aus dem Abbau metallhaltiger Böden vor. Nicht zuordenbare Abfälle tragen die letzten beiden Ziffern (XX XX 99).
Die Abfallschlüsselnummer ist 6 – stellig. Die ersten beiden Ziffern (01 XX XX) geben die Herkunft des Abfalls an. Sie geben außerdem das Kapitel in der AVV an. In diesem Fall sind das Abfälle, die beim Aufsuchen, Ausbeuten und Gewinnen sowie bei der physikalischen und chemischen Behandlung von Bodenschätzen entstehen. Die dritten und vierten Ziffern (XX 01 XX) geben an, was der branchentypische Entstehungsort des Abfalls ist. Hier bezeichnen die Ziffern Abfälle aus dem Abbau von Bodenschätzen. Die letzten beiden Ziffern (XX XX 01) sind dann die genaue Auflistung der entstehenden Abfälle. Es liegen bei dem Beispiel 01 01 01 Abfälle aus dem Abbau metallhaltiger Böden vor. Nicht zuordenbare Abfälle tragen die letzten beiden Ziffern (XX XX 99).
Es gibt 20 Kapitel in der AVV. Gefährliche Abfälle tragen einen Stern als Kennzeichnung (XX XX XX*). [2] Abfälle, die sowohl gefährlich, als auch nicht gefährlich sein können, werden im Verzeichnis doppelt aufgeführt. Sie unterscheiden sich durch ihre Abfallschlüsselnummer. Die Abfallschlüsselnummer 19 12 06* Kennzeichnet beispielsweise Holz, das gefährliche Stoffe enthält. Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 12 06* fällt wird mit der Schlüsselnummer 19 12 07 gekennzeichnet. [3]
Es gibt 20 Kapitel in der AVV. Gefährliche Abfälle tragen einen Stern als Kennzeichnung (XX XX XX*). [2] Abfälle, die sowohl gefährlich, als auch nicht gefährlich sein können, werden im Verzeichnis doppelt aufgeführt. Sie unterscheiden sich durch ihre Abfallschlüsselnummer. Die Abfallschlüsselnummer 19 12 06* Kennzeichnet beispielsweise Holz, das gefährliche Stoffe enthält. Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 12 06* fällt wird mit der Schlüsselnummer 19 12 07 gekennzeichnet. [3]
Die Kapitel gliedern sich wie folgt:
Die Kapitel gliedern sich wie folgt:
01.  Abfälle, die beim Aufsuchen, Ausbeuten und Gewinnen sowie bei der physikalischen und chemischen Behandlung von Bodenschätzen entstehen  
01.  Abfälle, die beim Aufsuchen, Ausbeuten und Gewinnen sowie bei der physikalischen und chemischen Behandlung von Bodenschätzen entstehen  
02.  Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei sowie der Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln  
02.  Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei sowie der Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln  
03.  Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten, Möbeln, Zellstoffen, Papier und Pappe  
03.  Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten, Möbeln, Zellstoffen, Papier und Pappe  
04.  Abfälle aus der Leder-, Pelz- und Textilindustrie  
04.  Abfälle aus der Leder-, Pelz- und Textilindustrie  
05.  Abfälle aus der Erdölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse  
05.  Abfälle aus der Erdölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse  
06.  Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen  
06.  Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen  
07.  Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen  
07.  Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen  
08.  Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von    Beschichtungen (Farben, Lacke, Email), Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben  
 
08.  Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von    Beschichtungen (Farben, Lacke, Email), Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben
09.  Abfälle aus der fotografischen Industrie  
09.  Abfälle aus der fotografischen Industrie  
10.  Abfälle aus thermischen Prozessen  
 
10.  Abfälle aus thermischen Prozessen
11.  Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen; Nichteisenhydrometallurgie  
11.  Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen; Nichteisenhydrometallurgie  
12.  Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen  
12.  Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen  
13.  Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen (außer Speiseöle und Ölabfälle, die unter Kapitel 05, 12 oder 19 fallen)  
13.  Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen (außer Speiseöle und Ölabfälle, die unter Kapitel 05, 12 oder 19 fallen)  
14.  Abfälle aus organischen Lösemitteln, Kühlmitteln und Treibgasen (außer Abfälle, die unter Kapitel 07 oder 08 fallen)  
14.  Abfälle aus organischen Lösemitteln, Kühlmitteln und Treibgasen (außer Abfälle, die unter Kapitel 07 oder 08 fallen)  
15.  Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (a. n. g.)  
15.  Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (a. n. g.)  
16.  Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind
16.  Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind
17.  Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten)  
 
17.  Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten)
18.  Abfälle aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung (ohne Küchen- und Restaurantabfälle, die nicht aus der unmittelbaren Krankenpflege stammen)  
18.  Abfälle aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung (ohne Küchen- und Restaurantabfälle, die nicht aus der unmittelbaren Krankenpflege stammen)  
19.  Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für industrielle Zwecke  
19.  Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für industrielle Zwecke  
20.  Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen
20.  Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen


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Version vom 29. Juli 2021, 09:08 Uhr

Entstehung

Abfallschlüsselnummern sind in der Abfallverzeichnissverordnung (AVV) festgehaltene Nummern, mit der Abfälle gekennzeichnet und zugeordnet werden können. Die AVV ist die Umsetzung des europäischen Abfallverzeichnisses. So wird eine europaweit einheitliche Kennzeichnung der Abfälle gewährleistet. [1]

Aufbau

Die Abfallschlüsselnummer ist 6 – stellig. Die ersten beiden Ziffern (01 XX XX) geben die Herkunft des Abfalls an. Sie geben außerdem das Kapitel in der AVV an. In diesem Fall sind das Abfälle, die beim Aufsuchen, Ausbeuten und Gewinnen sowie bei der physikalischen und chemischen Behandlung von Bodenschätzen entstehen. Die dritten und vierten Ziffern (XX 01 XX) geben an, was der branchentypische Entstehungsort des Abfalls ist. Hier bezeichnen die Ziffern Abfälle aus dem Abbau von Bodenschätzen. Die letzten beiden Ziffern (XX XX 01) sind dann die genaue Auflistung der entstehenden Abfälle. Es liegen bei dem Beispiel 01 01 01 Abfälle aus dem Abbau metallhaltiger Böden vor. Nicht zuordenbare Abfälle tragen die letzten beiden Ziffern (XX XX 99).

Es gibt 20 Kapitel in der AVV. Gefährliche Abfälle tragen einen Stern als Kennzeichnung (XX XX XX*). [2] Abfälle, die sowohl gefährlich, als auch nicht gefährlich sein können, werden im Verzeichnis doppelt aufgeführt. Sie unterscheiden sich durch ihre Abfallschlüsselnummer. Die Abfallschlüsselnummer 19 12 06* Kennzeichnet beispielsweise Holz, das gefährliche Stoffe enthält. Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 12 06* fällt wird mit der Schlüsselnummer 19 12 07 gekennzeichnet. [3]

Die Kapitel gliedern sich wie folgt:

01. Abfälle, die beim Aufsuchen, Ausbeuten und Gewinnen sowie bei der physikalischen und chemischen Behandlung von Bodenschätzen entstehen

02. Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei sowie der Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln

03. Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten, Möbeln, Zellstoffen, Papier und Pappe

04. Abfälle aus der Leder-, Pelz- und Textilindustrie

05. Abfälle aus der Erdölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse

06. Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen

07. Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen

08. Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Beschichtungen (Farben, Lacke, Email), Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben

09. Abfälle aus der fotografischen Industrie

10. Abfälle aus thermischen Prozessen

11. Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen; Nichteisenhydrometallurgie

12. Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen

13. Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen (außer Speiseöle und Ölabfälle, die unter Kapitel 05, 12 oder 19 fallen)

14. Abfälle aus organischen Lösemitteln, Kühlmitteln und Treibgasen (außer Abfälle, die unter Kapitel 07 oder 08 fallen)

15. Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (a. n. g.)

16. Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind

17. Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten)

18. Abfälle aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung (ohne Küchen- und Restaurantabfälle, die nicht aus der unmittelbaren Krankenpflege stammen)

19. Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für industrielle Zwecke

20. Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen

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