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'''1 Abfallrecht auf EU Ebene'''
Als Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) ist das deutsche Recht dem europäischen Recht untergeordnet. In allen Mitgliedssaaten gelten erst das europäische Primärrecht und dann das europäische Sekundärrecht. EU-Verordnungen haben unmittelbare Geltung für die Mitgliedsstaaten, sie müssen daher nicht innerhalb der Mitgliedsstaaten durch individuelle Gesetzgebung umgesetzt werden. EU-Richtlinien bedürfen dagegen einer Umsetzung in nationales Recht. Das Europäische Parlament und der Europäische Rat verabschieden Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Empfehlungen und Stellungsnahmen – das sogenannte europäische Sekundärrecht. Für das Abfallrecht ist insbesondere das Sekundärrecht von Bedeutung.

Version vom 10. März 2023, 16:05 Uhr

1 Abfallrecht auf EU Ebene

Als Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) ist das deutsche Recht dem europäischen Recht untergeordnet. In allen Mitgliedssaaten gelten erst das europäische Primärrecht und dann das europäische Sekundärrecht. EU-Verordnungen haben unmittelbare Geltung für die Mitgliedsstaaten, sie müssen daher nicht innerhalb der Mitgliedsstaaten durch individuelle Gesetzgebung umgesetzt werden. EU-Richtlinien bedürfen dagegen einer Umsetzung in nationales Recht. Das Europäische Parlament und der Europäische Rat verabschieden Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Empfehlungen und Stellungsnahmen – das sogenannte europäische Sekundärrecht. Für das Abfallrecht ist insbesondere das Sekundärrecht von Bedeutung.