Abfallrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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Als Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) ist das deutsche Recht dem europäischen Recht untergeordnet. In allen Mitgliedsstaaten gelten erst das europäische Primärrecht und dann das europäische Sekundärrecht. EU-Verordnungen haben unmittelbare Geltung für die Mitgliedsstaaten, sie müssen daher nicht innerhalb der Mitgliedsstaaten durch individuelle Gesetzgebung umgesetzt werden. EU-Richtlinien bedürfen dagegen einer Umsetzung in nationales Recht. Das Europäische Parlament und der Europäische Rat verabschieden Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Empfehlungen und Stellungsnahmen – das sogenannte europäische Sekundärrecht. Für das Abfallrecht ist insbesondere das Sekundärrecht von Bedeutung. | Als Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) ist das deutsche Recht dem europäischen Recht untergeordnet. In allen Mitgliedsstaaten gelten erst das europäische Primärrecht und dann das europäische Sekundärrecht. EU-Verordnungen haben unmittelbare Geltung für die Mitgliedsstaaten, sie müssen daher nicht innerhalb der Mitgliedsstaaten durch individuelle Gesetzgebung umgesetzt werden. EU-Richtlinien bedürfen dagegen einer Umsetzung in nationales Recht. Das Europäische Parlament und der Europäische Rat verabschieden Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Empfehlungen und Stellungsnahmen – das sogenannte europäische Sekundärrecht. Für das Abfallrecht ist insbesondere das Sekundärrecht von Bedeutung. |
Version vom 28. März 2023, 08:07 Uhr
Abfallrecht auf EU Ebene
Als Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) ist das deutsche Recht dem europäischen Recht untergeordnet. In allen Mitgliedsstaaten gelten erst das europäische Primärrecht und dann das europäische Sekundärrecht. EU-Verordnungen haben unmittelbare Geltung für die Mitgliedsstaaten, sie müssen daher nicht innerhalb der Mitgliedsstaaten durch individuelle Gesetzgebung umgesetzt werden. EU-Richtlinien bedürfen dagegen einer Umsetzung in nationales Recht. Das Europäische Parlament und der Europäische Rat verabschieden Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Empfehlungen und Stellungsnahmen – das sogenannte europäische Sekundärrecht. Für das Abfallrecht ist insbesondere das Sekundärrecht von Bedeutung. |