Abfallrecht: Unterschied zwischen den Versionen
Aus CirculateD
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
__TOC__ | __TOC__ | ||
<div style="text-align: | <div style="text-align:left;"> | ||
== Abfallrecht auf EU Ebene== | == Abfallrecht auf EU Ebene== | ||
{| | {| | ||
|- style="vertical-align: | |- style="vertical-align:left;" | ||
| | | | ||
| | | | ||
Als Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) ist das deutsche Recht dem europäischen Recht untergeordnet. In allen Mitgliedsstaaten gelten erst das europäische Primärrecht und dann das europäische Sekundärrecht. EU-Verordnungen haben unmittelbare Geltung für die Mitgliedsstaaten, sie müssen daher nicht innerhalb der Mitgliedsstaaten durch individuelle Gesetzgebung umgesetzt werden. EU-Richtlinien bedürfen dagegen einer Umsetzung in nationales Recht. Das Europäische Parlament und der Europäische Rat verabschieden Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Empfehlungen und Stellungsnahmen – das sogenannte europäische Sekundärrecht. Für das Abfallrecht ist insbesondere das Sekundärrecht von Bedeutung. | Als Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) ist das deutsche Recht dem europäischen Recht untergeordnet. In allen Mitgliedsstaaten gelten erst das europäische Primärrecht und dann das europäische Sekundärrecht. EU-Verordnungen haben unmittelbare Geltung für die Mitgliedsstaaten, sie müssen daher nicht innerhalb der Mitgliedsstaaten durch individuelle Gesetzgebung umgesetzt werden. EU-Richtlinien bedürfen dagegen einer Umsetzung in nationales Recht. Das Europäische Parlament und der Europäische Rat verabschieden Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Empfehlungen und Stellungsnahmen – das sogenannte europäische Sekundärrecht. Für das Abfallrecht ist insbesondere das Sekundärrecht von Bedeutung. | ||
Version vom 28. März 2023, 08:08 Uhr
Abfallrecht auf EU Ebene
|
Als Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) ist das deutsche Recht dem europäischen Recht untergeordnet. In allen Mitgliedsstaaten gelten erst das europäische Primärrecht und dann das europäische Sekundärrecht. EU-Verordnungen haben unmittelbare Geltung für die Mitgliedsstaaten, sie müssen daher nicht innerhalb der Mitgliedsstaaten durch individuelle Gesetzgebung umgesetzt werden. EU-Richtlinien bedürfen dagegen einer Umsetzung in nationales Recht. Das Europäische Parlament und der Europäische Rat verabschieden Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Empfehlungen und Stellungsnahmen – das sogenannte europäische Sekundärrecht. Für das Abfallrecht ist insbesondere das Sekundärrecht von Bedeutung. |