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;Abfall
: Materialmix – Mischung aus unterschiedlichen Materialien; Abfall ist der zentrale Rechtsbegriff des Abfallrechts §3 Abs.1 Satz 1 KrWG: Abfälle sind alle Stoffe und Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss, ohne dass ein Nebenprodukt (es gibt einen Markt für den Stoff/das Produkt) vorliegt oder das Ende der Abfalleigenschaft (durch einen Zweiterzeuger) aufgehoben ist. Alltäglicher Sprachgebrauch des Begriffs Abfall: wertlose, gebrauchsuntaugliche Stoffe und Gegenstände.
;Abfallhierarchie
: Die in § 6 KrWG geregelte fünfstufige Abfallhierarchie legt für Maßnahmen der Vermeidung von Abfällen sowie der Vorbereitung zur Wiederverwendung, des Recyclings, der sonstigen (insbesondere energetischen) Verwertung und der Beseitigung von Abfällen eine grundsätzliche Rangfolge fest.
;Abfallschlüssel
: Obergruppe aus der Abfallverzeichnisverordnung
;Downcycling
: Recyclingverfahren mit Qualitätsabnahme von Ausgangsmaterial zu Sekundärmaterial (Kosmol et al. 2012, S. 4)
;Duales System
: Systeme zur Lizensierung, d. h. Sicherstellung, der Sammlung und Sortierung von Verpackungen. Durch die Lizensierung einer Verpackung, d. h. der Beteiligung an einem dualen System, gibt der Erzeuger einer Verpackung seine Verpflichtung zur Rücknahme der durch seine Verpackungen entstehenden Abfälle an das Duale System ab. (Kranert 2017; Bundestag 2017)
;Duroplast
: Nicht formbarer, d. h. nicht zersetzbarer oder schmelzbarer, polymerer Werkstoff (Abts 2016)
;Elastomer
: Gummielastischer polymerer Werkstoff (Abts 2016)
;Energieeffizienz
: Verhältnis Nutzen oder Ergebnis durch notwendigen Energieaufwand (Kosmol et al. 2012, S. 7)
;Fe-Metalle
: Eisenhaltige Metalle (Kurzweil 2015)
;Gemeinlastprinzip
: Wenn das Verursacherprinzip nicht oder nicht vollständig durchgesetzt wer-den kann, sorgt die öffentliche Hand für Ausgleich der Umweltschäden.
;Gewerbeabfälle
: Gewerbliche Siedlungsabfälle (auch kurz "Gewerbeabfälle" genannt) sind Siedlungsabfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen, die in Kapitel 20 der Anlage der Abfallverzeichnis-Verordnung vom 10. Dezember 2001 aufgeführt sind, insbesondere
#* gewerbliche und industrielle Abfälle sowie
#* Abfälle aus privaten und öffentlichen Einrichtungen,
die Abfälle aus privaten Haushaltungen auf Grund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung ähnlich sind und wie diese entsorgt werden.
;Gusslegierungen
: siehe Knetlegierungen

Version vom 28. März 2023, 08:55 Uhr

Abfall
Materialmix – Mischung aus unterschiedlichen Materialien; Abfall ist der zentrale Rechtsbegriff des Abfallrechts §3 Abs.1 Satz 1 KrWG: Abfälle sind alle Stoffe und Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss, ohne dass ein Nebenprodukt (es gibt einen Markt für den Stoff/das Produkt) vorliegt oder das Ende der Abfalleigenschaft (durch einen Zweiterzeuger) aufgehoben ist. Alltäglicher Sprachgebrauch des Begriffs Abfall: wertlose, gebrauchsuntaugliche Stoffe und Gegenstände.
Abfallhierarchie
Die in § 6 KrWG geregelte fünfstufige Abfallhierarchie legt für Maßnahmen der Vermeidung von Abfällen sowie der Vorbereitung zur Wiederverwendung, des Recyclings, der sonstigen (insbesondere energetischen) Verwertung und der Beseitigung von Abfällen eine grundsätzliche Rangfolge fest.
Abfallschlüssel
Obergruppe aus der Abfallverzeichnisverordnung
Downcycling
Recyclingverfahren mit Qualitätsabnahme von Ausgangsmaterial zu Sekundärmaterial (Kosmol et al. 2012, S. 4)
Duales System
Systeme zur Lizensierung, d. h. Sicherstellung, der Sammlung und Sortierung von Verpackungen. Durch die Lizensierung einer Verpackung, d. h. der Beteiligung an einem dualen System, gibt der Erzeuger einer Verpackung seine Verpflichtung zur Rücknahme der durch seine Verpackungen entstehenden Abfälle an das Duale System ab. (Kranert 2017; Bundestag 2017)
Duroplast
Nicht formbarer, d. h. nicht zersetzbarer oder schmelzbarer, polymerer Werkstoff (Abts 2016)
Elastomer
Gummielastischer polymerer Werkstoff (Abts 2016)
Energieeffizienz
Verhältnis Nutzen oder Ergebnis durch notwendigen Energieaufwand (Kosmol et al. 2012, S. 7)
Fe-Metalle
Eisenhaltige Metalle (Kurzweil 2015)
Gemeinlastprinzip
Wenn das Verursacherprinzip nicht oder nicht vollständig durchgesetzt wer-den kann, sorgt die öffentliche Hand für Ausgleich der Umweltschäden.
Gewerbeabfälle
Gewerbliche Siedlungsabfälle (auch kurz "Gewerbeabfälle" genannt) sind Siedlungsabfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen, die in Kapitel 20 der Anlage der Abfallverzeichnis-Verordnung vom 10. Dezember 2001 aufgeführt sind, insbesondere
    • gewerbliche und industrielle Abfälle sowie
    • Abfälle aus privaten und öffentlichen Einrichtungen,

die Abfälle aus privaten Haushaltungen auf Grund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung ähnlich sind und wie diese entsorgt werden.

Gusslegierungen
siehe Knetlegierungen