Translations:Elektro- und Elektronikschrott/13/de
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz in seiner dritten aktualisierten Fassung (ElektroG3) verpflichtet die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten oder deren Bevollmächtigte (§8) [1] zur Errichtung einer gemeinsamen Sammelstelle (§5) [1]. Sie müssen den Behörden außerdem ein Rücknahmekonzept für ihre Geräte vorstellen, was die Installation von Rücknahmemöglichkeiten entsprechend den Anforderungen im ElektroG3 erklärt. Falls die Rücknahme nicht direkt vom Hersteller, sondern durch Dritte durchgeführt wird, ist deren Name und Adresse ebenfalls den Behörden zu melden (§7a) [1]. WEEE aus privaten Haushalten dürfen ausschließlich von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE), Vertreibern und Herstellern (oder deren Bevollmächtigten) sowie Betreibern von Erstbehandlungsanlagen gesammelt werden (§12) [1]. Die Sammlungsstruktur für WEEE aus privaten Haushalten ist in Abbildung 1 dargestellt.