Duale Systeme

Aus CirculateD

Ein bedeutender Kunststoffstrom in Deutschland sind die kunststoffhaltigen Verpackungen. Während der Kunststoffanteil am Verpackungsaufkommen in Deutschland von 2017 bis 2018 nur um 1,6 % stieg, betrug das Wachstum zwischen 2010 und 2018 etwa 20,3 % [1] (S. 43) . Der Stoffstrom an Kunststoffen in Verpackungen ist also stetig steigend.

Die Europäische Verpackungsrichtline 94/62/EG verpflichtete die Mitgliedsstaaten zur Erfassung und Verwertung von Verpackungen [2]. Die Umsetzung dieser Richtline gipfelt in Deutschland seit 2019 im Verpackungsgesetz (VerpackG), dessen Ziel die vorrangige Vermeidung von Verpackungsabfällen und die Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling ist [§1 Abs. (1) VerpackG, vom 09.06.2021]. Mittel für die Erreichung dieses Zieles ist die Verpflichtung der Erzeuger zur Rücknahme von abfallbürtigen Stoffen [§15 Abs. (1) VerpackG, vom 09.06.2021]. Diese Verpflichtung entfällt jedoch, wenn ein Rücknahme-, Sortier- und Verwertungssystem geschaffen wird, dessen Kosten die Wirtschaft selbst trägt [§8 Abs. (1) VerpackG, vom 09.06.2021]. [3]

Diese Systeme werden duale Systeme genannt. Sie stellen neben der kommunalen Abfallentsorgung noch ein weiteres Gleis der Abfallentsorgung dar. Das Prinzip der Dualen Systeme kann am Beispiel des größten Dualen Systems, des „Grünen Punktes, Duales System Deutschland (DSD)“, gezeigt werden. Verpackungen des Grünen Punktes werden lizensiert, bevor sie in den Handel gegeben werden dürfen. Hersteller und Abfüller zahlen also Lizenzierungsgebühren das DSD. Das DSD ist damit nun für die Sammlung und Sortierung dieser Verpackungen verantwortlich. Der „Grüne Punkt“ ist also ein Kennzeichen für verwertbare Verpackungen. Verpackungen mit einer Lizenz vom „Grünen Punkt“ können im „Gelben Sack“ oder der „Gelben Tonne“ entsorgt werden. [4]

Zur Gewährleistung der umweltpolitischen Ziele schreibt das VerpackG die in der nachfolgenden Tabelle 2 dargestellten Wiederverwendungs- und Recyclingquoten vor.

Tabelle 2: Verwertungsquoten für Verpackungen in M.-% [§16 Abs. (2) VerpackG, vom 09.06.2021] [3]
Deutsches Verpackungsgesetz
Ab 2019 Ab 2022
Kunststoffe 90 und davon 60 in werkstofflicher Verwertung 0 und davon 70 in werkstofflicher Verwertung
Holz / /
Aluminium 80 90
Glas 80 90
Papier, Pappe, Karton 85 90
Getränkeverpackungen 75 80
Sonstige Verpackungen 55 70

Aus der Tabelle lassen sich hohe Verwertungsquoten für Kunststoffe in Verpackungen ablesen. Die zunehmende Quote für das werkstoffliche Recycling lässt sich auf die Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zurückführen, die stoffliches Recycling über energetische Verwertung stellt.

Kunststoffe unterliegen auch dem Stoffrecht. So können ihnen durch die REACH-Verordnung Beschränkungen auferlegt werden. Dies bedeutet dann für einen Stoff, dass er nicht mehr in Erzeugnissen oder Gemischen zugelassen wird. Diese Beschränkungen sind in Anhang XVII der Verordnung dargestellt. Die Verordnung unterscheidet zwischen zwei Bewertungsverfahren. Bei der Dossierbewertung wird der Inhalt des vorgelegten Registrierungsdossiers bewertet. Die Stoffbewertung berücksichtigt dagegen alle bekannten Informationen zu einem Stoff. [5]

Die CLP-Verordnung (Classification, Labeling, Packaging) ermöglicht die systematische und europaweite Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Ihr Zweck ist die Bestimmung der zu einer Einstufung als „gefährlich“ führenden Eigenschaften von Stoffen und Gemischen. Dabei gibt es zwei Arten von Einstufungen. Die Selbsteinstufung ist die selbstständige Einstufung durch den Hersteller oder Importeur. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei der Legaleinstellung (auch: harmonierte Einstufung) um eine amtlich vorgeschriebene und damit bindend anzuwendende Einstufung. [6]


Literaturverzeichnis

  1. Schüler, Kurt Diplom-Volkswirt (2020): Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2018. Abschlussbericht. Hg. v. Umweltbundesamt (166/2020). Online verfügbar unter https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/texte_166-2020_aufkommen_und_verwertung_von_verpackungsabfaellen_in_deutschland_im_jahr_2018.pdf, zuletzt geprüft am 17.06.2021.
  2. Europäisches Parlament und Europäischer Rat (1994): Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle. RL 94/62/EG, vom 20.12.1994. Fundstelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Online verfügbar unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:31994L0062&from=DE, zuletzt geprüft am 17.06.2021.
  3. 3,0 3,1 Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (05.07.2017): Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen. VerpackG, vom 09.06.2021. Fundstelle: www.gesetze-im-internet.de. Online verfügbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/VerpackG.pdf, zuletzt geprüft am 17.06.2021.
  4. Kranert, Martin (Hg.) (2017): Einführung in die Kreislaufwirtschaft. Planung - Recht - Verfahren. Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH. 5. Auflage. Wiesbaden: Springer Vieweg. Online verfügbar unter http://extras.springer.com/2018/978-3-8348-1837-9.
  5. Europäisches Parlament und Europäischer Rat (18.12.2006): C1 VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission. REACH-V, vom 18.12.2006 2006. Online verfügbar unter https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:2006R1907:20121009:DE:PDF, zuletzt geprüft am 19.07.2021.
  6. Europäischer Rat (16.12.2008): Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. CLP-V, vom 16.12.2008. Online verfügbar unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX:32008R1272, zuletzt geprüft am 10.07.2021.