Translations:Elektro- und Elektronikschrott/10/de
Gesetzliche Vorgaben
Um eine Nutzung des Ressourcenpotentials von WEEE weltweit sicherstellen zu können, müssen gesetzliche Strukturen zu Sammlung und Recycling von Elektronikabfall eingerichtet werden. Aktuell gibt es keine weltweit einheitlich geltenden Regelungen für WEEE. [1]
Weltweite und europäische Vorgaben
Im Oktober 2019 wiesen weltweit 78 Länder entweder eine Leitlinie, ein Gesetz oder eine Verordnung zur Regelung von WEEE auf. Damit wurden ca. 71% der Weltpopulation abge-deckt. Diese Regelungen sind jedoch z. T. nicht rechtsverbindlich oder die rechtlich festgeleg-ten Ziele werden nicht eingehalten. [1]
- In der Europäischen Union (EU) wurde beispielsweise ein rechtsverbindliches Ziel an ge-sammelten WEEE in Bezug auf Elektroneuware von 65% festgelegt. Dieses Ziel wurde 2019 jedoch nur von Estland (82%) und Bulgarien (79%) eingehalten. [1]
- Zusätzlich wurde 2003, im Zuge der zunehmend verkürzten Lebenszeit von WEEE, die erste WEEE-Richtlinie der EU verabschiedet [2]. Inzwischen ist die Richtlinie 2012/19/EU in Kraft getreten. Sie löst die ursprüngliche Richtlinie aus dem Jahr 2003 ab und ist in ihrer aktuellen Fassung aus dem Jahr 2018 gültig [3].
Deutsche Vorgaben
Wie jede Richtlinie der EU muss auch die WEEE-RL in deutsches Recht umgesetzt werden. Dies erfolgte durch das „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umwelt-verträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG)“, dass seit dem 01.01.2022, als ElektroG3, bereits in seiner dritten Form in Kraft getreten ist. [4]
- Das ElektroG3 zielt auf die Reduzierung der Abfallmenge von WEEE und eine Optimierung der Ressourcennutzung ab. Der Weg zur Erreichung dieser Ziele ist die Regelung der Pro-duktverantwortung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Auf diese Weise können eine För-derung der Vermeidung von WEEE-Abfällen, der Vorbereitung zur Wiederverwendung, des Recyclings sowie weiterer Verwertungsmöglichkeiten gewährleistet werden. [4]
- Auch die Sammlung und Erfassung sind im ElektroG3 vorgeschrieben. Es werden die Pflich-ten von Hersteller, Verbraucher und angestellter Dritter geregelt (siehe dazu Sammlung von Elektroschrotten).
- Neben der Ressourcensicherung spielt auch die von Elektronikabfällen ausgehende Gefahr aufgrund ihres Schadstoffpotentials eine übergeordnete Rolle für die Sammlung und das Re-cycling von WEEE. Deutschland ist Vertragspartei des Baseler Übereinkommens, das die Verbringung und Entsorgung gefährlicher Abfälle reguliert. Wegen der oftmals in WEEE enthaltenen Elemente Quecksilber, Blei, Cadmium und anderer Schadstoffe handelt es sich bei WEEE häufig auch um gefährliche Abfälle, die damit dem Basler Übereinkommen unterlie-gen. [5]
- ↑ 1,0 1,1 1,2 Referenzfehler: Es ist ein ungültiger
<ref>-Tag vorhanden: Für die Referenz namensFortiwurde kein Text angegeben. - ↑ Referenzfehler: Es ist ein ungültiger
<ref>-Tag vorhanden: Für die Referenz namensWEE-RL 2003wurde kein Text angegeben. - ↑ Referenzfehler: Es ist ein ungültiger
<ref>-Tag vorhanden: Für die Referenz namensWEE-RL 2018wurde kein Text angegeben. - ↑ 4,0 4,1 Referenzfehler: Es ist ein ungültiger
<ref>-Tag vorhanden: Für die Referenz namensBundestagwurde kein Text angegeben. - ↑ Referenzfehler: Es ist ein ungültiger
<ref>-Tag vorhanden: Für die Referenz namensUmweltbundesamtwurde kein Text angegeben.