Translations:Elektro- und Elektronikschrott/16/de
Die Kosten für die Abholung, Entsorgung und Aufstellung der Behälter durch die örE tragen die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten (oder deren beauftragte Dritte). Die Sammelbehälter der örE sind vom Hersteller (oder deren beauftragte Dritte) unverzüglich nach Bereitstellung (in Ausnahmen nach einer Nachfrist) abzuholen. Neben der Sammlung über die örE können die Hersteller und ihre Bevollmächtigten auch freiwillige individuelle oder kollektive Rücknahmesysteme einrichten. Diese Systeme müssen für den Verbraucher kostenlos und vom Hersteller oder deren Bevollmächtigten betrieben werden (§16) [1] . Die Vertreiber sind ebenfalls zur Rücknahme von WEEE aus privaten Haushalten verpflichtet. Ab einer Verkaufsfläche von 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte oder ab 800 m² Verkaufsfläche für Lebensmittel gilt:
- Bei Abgabe eines Neugerätes ist ein Altgerät mit gleichwertiger Funktion im Geschäft oder in unmittelbarer Nähe davon unentgeltlich anzunehmen.
- WEEE mit einer maximalen Ausdehnung von 25 cm in jeder Dimension sind im Geschäft oder in unmittelbarer Nähe davon immer unentgeltlich anzunehmen. Eine Rücknahme ist jedoch auf drei Altgeräte pro Geräteart begrenzt (§17) [1].