Stoffstrom Elektro- und Elektronikschrott

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Zum Stoffstrom Elektro- und Elektronikschrott (im Folgenden als Elektroschrott bezeichnet) zählen, mit wenigen Ausnahmen, ausgediente Geräte, für deren Benutzung Elektrizität benötigt wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Elektrizität aus einer Steckdose, einer Batterie oder aus anderen Quellen bezogen wurde. Auch Geräte, in denen sich fest verbaute elektrische oder elektronische Teile befinden, gehören als Ganzes zum Elektroschrott. Lassen sich Elektroteile leicht von Produkten abmontieren, so zählen nur jene Teile als Elektroschrott. Auch sogenannte „passive Geräte“ gelten als Elektroschrott. Hierzu zählen beispielsweise Stecker, Kabel oder Antennen. Aufgrund der vielen verschiedenen Anwendungen enthält der Stoffstrom viele Verbunde aus verschiedenen Materialien wie beispielsweise Kunststoffe, Metalle und Glas.[1]

Das erschwert die Aufbereitung von Elektroschrotten, macht sie aber gleichzeitig unverzichtbar, um die Wertstoffe im Kreislauf führen zu können.

Literaturverzeichnis

  1. Bundestag: Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG). 2021. Online verfügbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/ElektroG.pdf, zuletzt geprüft am 30.11.2022.