Elektro- und Elektronikschrott
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Zum Stoffstrom Elektro- und Elektronikschrott (im Folgenden als Elektroschrott bezeichnet) zählen, mit wenigen Ausnahmen, ausgediente Geräte, für deren Benutzung Elektrizität benötigt wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Elektrizität aus einer Steckdose, einer Batterie oder aus anderen Quellen bezogen wurde. Auch Geräte, in denen sich fest verbaute elektrische oder elektronische Teile befinden, gehören als Ganzes zum Elektroschrott. Lassen sich Elektroteile leicht von Produkten abmontieren, so zählen nur jene Teile als Elektroschrott. Auch sogenannte „passive Geräte“ gelten als Elektroschrott. Hierzu zählen beispielsweise Stecker, Kabel oder Antennen. Aufgrund der vielen verschiedenen Anwendungen enthält der Stoffstrom viele Verbunde aus verschiedenen Materialien wie beispielsweise Kunststoffe, Metalle und Glas.[1]
Das erschwert die Aufbereitung von Elektroschrotten, macht sie aber gleichzeitig unverzichtbar, um die Wertstoffe im Kreislauf führen zu können. In Tabelle 1 sind einige Beispiele für Elektroschrott aufgeführt sowie einige Beispiele, die keinen Elektroschrott darstellen.
Elektroschrott | Kein Elektroschrott |
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Pedelecs | Nicht schadstoffhaltige Lampen |
Schuhe mit beleuchteter Sohle | Mechanisches Spielzeug |
Badezimmerschränke mit fest eingebauter Beleuchtung | Batterien |
Photovoltaikmodule | Autoradios |
Stecker und Steckerleisten | Warmwassergeräte |
Antennen | Klimageräte |
Druckerpatronen mit elektrischen Bauteilen | Druckerpatronen ohne elektrische Bauteile |
In Deutschland erfolgt eine getrennte Sammlung von Elektroschrott. Im Jahr 2019 betrug der Anteil von Elektroschrott 4 % an den getrennt gesammelten Siedlungsabfallfraktionen (vergleiche Abbildung 1) [3]. Dies entspricht einer Menge von etwa 2 Mio. Mg/a. Weltweit waren es 53,6 Mio. Mg/a. Seit 2014 stieg die Menge des Elektroschrotts um 21 % an. [4]
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Abbildung 1: Siedlungsabfallaufkommen in Deutschland 2019 [3]
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Literaturverzeichnis
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