Bau- und Abbruchabfälle
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Zu Bau- und Abbruchabfällen zählen Abfälle (nach §3 (1) KrWG [1]), die direkt oder indirekt mit Bauleistungen im Zusammenhang stehen. [2] Sie werden in neun verschiedene Obergruppen unterschieden (Abfallschlüssel). [3]
Nr. | Abfallschlüssel | Abfallart |
---|---|---|
01 | 17 01 | Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik Bauschutt (< 5 Vol.-% nichtmineralische Fremdbestandteile) |
02 | 17 02 | Holz, Glas und Kunststoff |
03 | 17 03 | Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte u. a. teerhaltiger Straßenaufbruch |
04 | 17 04 | Metalle (einschließlich Legierungen) |
05 | 17 05 | Boden, Steine und Baggergut einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten |
06 | 17 06 | Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe |
07 | 17 08 | Baustoffe auf Gipsbasis |
08 | 17 09 | Sonstige Bau- und Abbruchabfälle z. B. Quecksilber- oder PCB-haltig; gemischte Bau- und Abbruchabfälle |
Die Obergruppen besitzen darüberhinaus verschiedene Untergruppen. So wird die Obergruppe 17 02 beispielsweise in die Untergruppen 17 02 01 (Holz), 17 02 02 (Glas), 17 02 03 (Kunststoff) und 17 02 04 (Holz, Glas und Kunststoffe, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch jene verunreinigt sind) unterteilt. [3]
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Abbildung 1: Abfallaufkommen in Deutschland 2020 [7]
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Abbildung 2: Entwicklung der Verwertungsquoten der Bau- und Abbruchabfälle verglichen mit anderen Abfallströmen von 2000-2019 [8]
In Abbildung 1 ist das Abfallaufkommen in Deutschland 2020 dargestellt. 2020 betrug das Gesamtabfallaufkommen in Deutschland ca. 414 Mio. t und das der Bau- und Abbruchabfälle 230 Mio. t. Das entspricht ca. 55 % des Gesamtabfallaufkommens. 2020 wurden 88 % aller Bau- und Abbruchabfälle verwertet. [7]
Die Verwertungsquote der Bau und Abbruchabfälle ist in Abbildung 2 abgebildet.
Für die Verwertung dieser Abfälle, im Hinblick auf eine ressourcenschonende Kreislaufwirtschaft im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, stehen folgende Aspekte im Vordergrund:
- Die Vermeidung der Entstehung von Bau und Abbruchabfällen durch Erhaltung bereits vorhandener Bausubstanz und Auslegung der Konstruktionen auf lange Nutzungsdauern (und hochwertigen Leichtbau),
- Recyclinggerechtes Bauen, um nicht vermeidbare Abfälle in Form von recyclinggerechtem Abbruch im Wirtschaftskreislauf zu halten,
- die Reduzierung der Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen auf ein Minimum, ein umweltgerechtes Erfolgen dieser Beseitigung sowie
- der selektive Rückbau zur Erhöhung der Abfallqualität und zur Schließung des Kreislaufs von Stoffgruppen (Minimierung des Downcyclings).[1] [9]
Nach § 7 (2) KrWG ist die Verwertung von Abfällen immer der Beseitigung vorzuziehen [1]. Zur Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen eignen sich die stoffliche Verwertung, die energetische Verwertung und die Verwertung im Bergbau bzw. Deponiebau. Die stoffliche Verwertung sieht die Nutzung von Sekundärrohstoffen (rückgewonnenen Stoffen aus Abfällen oder die Nutzung der stofflichen Eigenschaften) für den ursprünglichen oder für andere Zwecke vor. Bei der energetischen Verwertung werden die Abfälle als Ersatzbrennstoff für die Erzeugung von Energie eingesetzt[5]. Im Bergbau oder im Deponiebau können die Abfälle als Ersatzbaustoff verwendet werden, dafür eignet sich besonders die Fraktion Boden und Steine, die den mineralischen Bauabfällen zuzuordnen ist[10]. Abfälle, die nicht verwertet werden können, werden mittels Deponierung beseitigt[11].
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Literaturverzeichnis
- ↑ 1,0 1,1 1,2 Bundestag. Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG). (2021). https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/KrWG.pdf.
- ↑ https://www.bfr-recycling.de/kapitel_6.3.html?msclkid=70a9b1b2c2fa11ec83766deb1f3d04f9.
- ↑ 3,0 3,1 Bundesregierung und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. (2001). Verordnung über das europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnisverordnung - AVV) https://www.gesetze-im-internet.de/avv/AVV.pdf.
- ↑ Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), Niedersächsisches Landesamt für Bau und Liegenschaften. (24. 04 2022). Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwickling und Bauwesen- Baufachliche Richtlinien Recycling_6 Umgang mit Bau- und Abbruchabfälle. Von https://www.bfr-recycling.de/kapitel_6.3.html?msclkid=70a9b1b2c2fa11ec83766deb1f3d04f9 abgerufen.
- ↑ 5,0 5,1 Niedersächsisches Landesamt für Bau und Liegenschaften, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), Redaktionskreis Baufachliche Richtlinien Recycling. (24. 04 2022). Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen - A-6 Bau- und Abbruchabfälle – Anfall, Klassifizierung und Entsorgung. Von https://www.bfr-recycling.de/anhang_6.html?msclkid=8251b1c3c3b111ec95d2397f17b4b367 abgerufen.
- ↑ https://www.bfr-recycling.de/anhang_6.html?msclkid=8251b1c3c3b111ec95d2397f17b4b367.
- ↑ 7,0 7,1 https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Umwelt/Abfallwirtschaft/Tabellen/liste-abfallbilanz-kurzuebersicht.html#613014.
- ↑ https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertungsquoten-der-wichtigsten-abfallarten?msclkid=c4ab6b69c3bd11ecbe2393852db5f981.
- ↑ Umweltbundesamt. (2022). https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/abfallwirtschaft/urban-mining/stoffstrommanagement-im-bauwesen#verwertung-von-baurestmassen.
- ↑ Dr. Berthold Schäfer, M. B. (Januar 2021). Mineralische Bauabfälle_Monitoring 2018_Bericht zum Aufkommen und zum Verbleib . Berlin: Bundesverband Baustoffe–Steine und Erden e.V.
- ↑ https://www.bfr-recycling.de/kapitel_2.html#:~:text=Bau-%20und%20Abbruchabf%C3%A4lle%20sind%20alle%20Stoffe%20und%20Gegenst%C3%A4nde%2C,entledigen%20will%20oder%20entledigen%20muss.%20Ausgenommen%20sind%20Baustellenabf%C3%A4lle.?msclkid=57d32489c2ff11ec82